Motorrad-Mietbedingungen der Firma Mallorquin-Bikes s.l.
1. Der/die Fahrer/in verfügt über die fahrerischen, psychischen und physischen Fähigkeiten zum Führen des angegebenen Fahrzeuges und erklärt, dieses weder unter Drogeneinfluss noch unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss zu benutzen sowie die notwendigen Sicherheitsvorschriften zu befolgen und ist in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis.
2. Der/die Fahrer/in verpflichtet sich, geeignete Motorradkleidung zu tragen sowie die Helmpflicht zu beachten.
3. Der/die Fahrer/in hat sich bei Übergabe vom Zustand bzw. der Fahrtauglichkeit und den Sicherheitsmerkmalen und -vorrichtungen des Fahrzeuges selbst überzeugt.
4. Der Mieter haftet für jegliche Art von Schäden, welche aus einer nicht korrekten oder unsachgemäßen Nutzung hervorgehen. Für Schäden bei Fahrten in Gruppen, wenn innerhalb der Gruppe Schäden entstehen, z.B. durch aufeinander Auffahren, haftet jeder Fahrer selbst für sein gemietetes Motorrad. Für Schäden oder Verletzungen, welche sich der Kunde selbst oder anderen, aus welchem Grund auch immer, zufügt, kommt die Firma Mallorquin-Bikes s.L keinesfalls auf. Der Fahrer ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden verantwortlich, die er wissentlich oder unwissentlich verursacht und verpflichtet sich die Firma Mallorquin-Bikes von sämtlichen Schadensersatzforderungen schadlos zu halten.
5. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Firma Mallorquin-Bikes SL eine Haftpflichtversicherung «Kasko» für das Motorrad abgeschlossen hat, mit Selbstbehalt von Euro 2.500,00 €, welcher ausschließlich zu Lasten des/der Fahrer/in geht. Zu diesem Zweck wird der Firma Mallorquin-Bikes sl die Summe von Euro 2.500,00.- mittels Mitteilung der Kreditkartennummer und dem Ablaufdatum bei Übergabe des Fahrzeuges übergeben (Kaution). Bei Garantieleistung mittels Kreditkarte wird die Firma Mallorquin-Bikes sl im Falle eines Schadens bzw. Schadensersatzanspruches Dritter, nicht voller Tankfüllung oder einer verhängten Verkehrsstrafe hiermit ausdrücklich ermächtigt, die Abbuchung über den geschuldeten Betrag vorzunehmen.
6. Der/die Fahrer/in verpflichtet sich in jedem Fall für sämtliche verhängten Geldbussen und ggf. auch später zugestellte Vorhaltungsprotokolle aufzukommen und die Firma Mallorquin-Bikes S.L schadlos zu halten.
7. Bei Diebstahl des Motorrades während der Miettzeit haftet der Mieter mit 2500,00 € (maximale Selbstbeteiligung). Die Versicherung haftet nicht bei nachweislich grobfahrlässigem Verhalten wie zum Beispiel einem nicht abgeschlossenem Motorrad oder Zündschlüssel stecken lassen.
8. Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen benutzt werden und auf Schotterwegen, die öffentlich erlaubt sind und nur zur Durchfahrt benutzt werden. Sportliche oder rennmäßige Nutzung ist nicht erlaubt.
9. Die Fahrzeugpapiere dürfen nicht im oder am Fahrzeug gelassen werden.
10. Beim Parken muß die Lenkradsperre benutzt werden.
11. Bei Eigenverschulden wird auch der Rücktransport in Rechnung gestellt. Zum Beispiel: Fahren ohne Betriebstoffe wie Motorenöl, Kühlwasser, Benzin.
12. Unter 12 Jahren dürfen Kinder nicht mitfahren. Versicherunggesetz
13. Das Fahrzeug darf auf keinen Fall an Dritte entliehen werden.
14. Der/die Fahrer/in akzeptiert die angegebenen Preise und Bedingungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
15. Das Fahrzeug wird voll getankt dem Mieter ausgehändigt und muss voll getankt zurückgebracht werden.
16. Grobfahrlässigkeit:
16.1. Gleichgültiges Benutzen des Mietmotorrades und die daraus entstehenden Schäden. Zum Beispiel:
16.2 Auf einem Rad fahren, z.B. Hinterradfahren und dadurch entstehende Schäden.
16.3 Warnsignale, die von den Instrumenten der Maschine angezeigt werden, jedoch nicht beachtet werden. Hier gehört insbesondere die Ölkontrollleuchte und Kühlwasserkontrollleuchte dazu.
16.4 Felgenschäden durch Nichtbeachtung der schlechten Wegstrecke. Mit Gussfelgen im Gelände zu fahren ist nicht erlaubt. Außer im Schrittempo und in einer von uns geführten Gruppe.
Dürfen auch auf Mallorca nicht fehlen: unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§1 Anmeldung
Mit der Tour/Reise (nachfolgend R genannt) Anmeldung bietet der R - Kunde dem R - Veranstalter den Abschluss eines R-Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, per e-Mail, über das Internet oder telefonisch (also mündlich) erfolgen. Der R-Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des R-Veranstalters zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist der Veranstalter 14 Tage an sein neues Angebot gebunden. Der R-Vertrag kommt dann auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt, was durch die Zahlung oder Anzahlung in Eur erfolgen kann. Mit der R-Anmeldung erkennt der Kunde, die für sich und die in der R-Anmeldung angegebenen Personen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom 20.12.2005 und den Inhalt der R-Anmeldung als verbindlich an. Die AGB unserer R-Partnerunternehmen (z.B. der Hotels) haben ebenso Gültigkeit. Gehören Partner- und Beförderungsleistungen zum R-Vertrag, so kommt der Vertrag auf auf Basis der AGB und Storno-Regelungen dieser Unternehmen zustande. Der Kunde stimmt der Speicherung seiner Daten aus der R-Anmeldung ausdrücklich zu (Keine Weitergabe an Dritte).
§2 Bestätigung und Zahlung
Nach Eingang der R-Anmeldung erhält der Kunde vom Veranstalter die Buchungsbestätigung. Mit der R-Buchungsbestätigung ist die Anzahlung von 20% des R-Gesamtpreises, min. jedoch 39,- Eur per Überweisung, Scheck, EC-Cash ec. oder in bar fällig. Der R-Preis muss spätestens 31 Tage vor R-Beginn unaufgefordert in voller Höhe beim R-Veranstalter eingegangen sein.
§3 Leistungen
Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus der R-Beschreibung im gültigen, aktuellen Prospekt (Druck und Internet) und der R-Bestätigung. Klimaangaben und sonstige weitere allgemeinen Angaben und Länderinformationen gelten nicht als Vertragsbestandteile. Etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Änderungen der jeweiligen R-Verläufe sind möglich, wenn sie den Gesamtzuschnitt der R nicht beeinträchtigen. Bitte bedenken Sie als Kunde, dass eine Motorrad - R mehr Mitwirkung von Ihnen verlangt, als eine übliche Pauschalreise. Dies gilt auch insbesondere für die ggf. notwendige Änderung der Fahrstrecke und Abweichungen bei R-Abläufen.
§4 Kundenrücktritt, Storno
Der Kunde kann jederzeit vor dem R-Beginn von dem R-Vertrag zurück treten. Der R-Veranstalter bittet den Kunden, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom R-Vertrag zurück, ist der Veranstalter berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen, die sich wie folgt in ganzen Tagen vor dem R-Antritt berechnet, jeweils in Prozent vom jeweiligen R-Gesamtpreis:Über 57 Tage = 20%, vom 56. bis 43. Tag = 40%, vom 42. - 29. Tag = 60%, vom 28. - 15. Tag = 80%, vom 14. - 1. Tag = 100% des Reisepreises.Erscheint der Reisende verspätet oder nicht zum Beginn der R, so besteht für ihn kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Gehören ggf. Partnerleistungen und Beförderungsleistungen zum R-Vertrag, so kommt der R-Vertrag dann ggf. auch auf zweitranginger Basis der AGB dieser Unternehmen zustande.
§5 Rücktritt durch den R-Veranstalter
Der R-Veranstalter kann vom dem R-Vertrag zurücktreten, wenn 1. der Kunde den fälligen R-Betrag nicht / nicht rechtzeitig bezahlt; 2. es sich herausstellt, dass der Kunde den besonderen Erfordernissen der R nicht entspricht; 3. er im Besitz von Drogen ist oder versucht, sich diese zu beschaffen. Bei Kündigung nach R-Antritt wird der Veranstalter dann durch den jeweiligen Tourguide vertreten. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl pro R unterschritten, so kann die R vom Veranstalter storniert werden. Der bis dahin geleistete R-Preis wird dann umgehend vom Veranstalter an den Kunden per Überweisung oder in bar zurück erstattet. Darüber hinaus gehende Forderungen übernimmt der R-Veranstalter nicht.
§6 Höhere Gewalt
Wird die R nach Vertragsabschluss durch höhere Gewalt (zB. Naturkatastrophen, Streik, Terror ec.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch der R-Veranstalter den Vertrag kündigen. Der Veranstalter kann für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde und der Veranstalter je zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten hat der Kunde selbst zu tragen.
§7 Nicht beanspruchte Leistungen
Nimmt der Kunde nach dem R-Antritt aus Gründen, die der R - Veranstalter nicht zu vertreten hat, einzelne R-Leistungen nicht in Anspruch und / oder tritt der Kunde seine R-Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Erstattung des anteiligen R-Preises.
§8 Haftung
Der R-Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte R-Vorbereitung, Auswahl, Überwachung der Leistungsträger sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten R-Leistungen unter Berücksichtigung der Orts- und Landesüblichkeiten. Die vertragliche Haftung des R-Veranstalters ist auf den einfachen R-Preis beschränkt. Die Haftung des R-Veranstalters ist ausgeschlossen für Unfälle. Jeder Teilnehmer ist für seine Sicherheit und Fahrweise selbst verantwortlich, auch wenn er in der Gruppe fährt und dem Tourguide folgt. Für R mit dem eigenen Motorrad oder Fahrrad gilt: Jeder Teilnehmer ist zusätzlich für den technischen Zustand, Reifen, TÜV und die Versicherung selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt für sich und im Rahmen der STVO oder jeweiligen Länder-Verkehrsordnung. Verkehrsverstöße gehen zu Lasten des Fahrzeugführers und entziehen sich der Haftung des R-Veranstalters. Teilnahmevoraussetzung für die R mit Motorradfahrt ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der jeweiligen Motorradklasse. Für Folgeschäden durch geänderte Abfahrt und Flugzeiten haftet der Kunde selbst. Für den Kunden besteht hier eine aktuelle Informationspflicht, z.B. Überprüfung der R-Zeiten 48 Stunden vor R-Start.
Handyhalterungen: gehört zum Mietgegenstand eine Handyhalterung, so muss der Mieter selbst deren korrekte Funktionsweise kontrollieren. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch defekte Halterungen entstehen.
§9 Mitwirkungspflicht
Der R-Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Tourguide des R-Veranstalters mitzuteilen. Etwaige Ansprüche sind schriftlich innerhalb eines Monats nach R-Ende dem R-Veranstalter mitzuteilen.
§10 R-Versicherung und Pass, Zoll, Impfbestimmungen
Im R-Preis ist keine Versicherung enthalten. Der R-Veranstalter rät dringend zum Abschluss eines kompletten Sicherheitspaketes (z.B. Reiserücktritt, Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung usw.) Der Kunde ist für die Einhaltung behördlicher Vorschriften selbst verantwortlich. Der R-Veranstalter wird den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen sowie so aktuell, umfassend und kompetent wie möglich unterrichten.
§11 Haftungsverzicht und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Mit der R-Anmeldung stimmt der R-Kunde folgender Erklärung zu: "Ich bin mir über das Risiko einer Rad- oder Motorrad . R bewusst. Die Teilnahme erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der R-Veranstalter noch dessen Leistungsträger für Personen, Sach- und Vermögensschäden sowie weitere Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Mir ist bekannt, dass der R-Veranstalter nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, die Gruppenregeln einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten zu schädigen". Der Kunde erklärt mit seiner R-Anmeldung grundsätzlich gesund zu sein und alle Voraussetzungen für die R zu erfüllen. Für die erforderliche Schutzkleidung (soweit nicht Bestandteil des Angebots) und eine ausreichende Fahrpraxis ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des R-Vertrages zur Folge. Gleiches gilt für die ABGs unserer Partner. Der R-Veranstalter haftet nicht für Druckfehler, fehlerhafte Angaben, Rechenfehler, Übersetzungsfehler im aktuellen gültigen Prospekt (Druck und Internet) und der R-Bestätigung. Der R-Veranstalter behält sich das Recht vor, R-Termine zu ändern.