Unsere AGBs
§01 Anmeldung
Mit der Tour/Reise (nachfolgend R genannt) Anmeldung bietet der R - Kunde dem
R - Veranstalter den Abschluss eines R-Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung
kann schriftlich, per Fax, per e-Mail, über das Internet oder telefonisch
(also mündlich) erfolgen. Der R-Vertrag kommt durch die schriftliche
Bestätigung des R-Veranstalters zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist der Veranstalter 14 Tage an sein neues
Angebot gebunden. Der R-Vertrag kommt dann auf der Grundlage des neuen
Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt,
was durch die Zahlung oder Anzahlung in Eur erfolgen kann. Mit der R-Anmeldung
erkennt der Kunde, die für sich und die in der R-Anmeldung angegebenen
Personen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom 20.12.2005
und den Inhalt der R-Anmeldung als verbindlich an. Die AGB unserer R-Partnerunternehmen
(z.B. der Hotels) haben ebenso Gültigkeit. Gehören Partner- und
Beförderungsleistungen zum R-Vertrag, so kommt der Vertrag auf auf
Basis der AGB und Storno-Regelungen dieser Unternehmen zustande. Der Kunde
stimmt der Speicherung seiner Daten aus der R-Anmeldung ausdrücklich
zu (Keine Weitergabe an Dritte).
§2 Bestätigung und Zahlung
Nach Eingang der R-Anmeldung erhält der Kunde vom Veranstalter die Buchungsbestätigung.
Mit der R-Buchungsbestätigung ist die Anzahlung von 20% des R-Gesamtpreises,
min. jedoch 39,- Eur per Überweisung, Scheck, EC-Cash ec. oder in bar
fällig. Der R-Preis muss spätestens 31 Tage vor R-Beginn unaufgefordert
in voller Höhe beim R-Veranstalter eingegangen sein.
§3 Leistungen
Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus der R-Beschreibung im gültigen,
aktuellen Prospekt (Druck und Internet) und der R-Bestätigung. Klimaangaben
und sonstige weitere allgemeinen Angaben und Länderinformationen gelten
nicht als Vertragsbestandteile. Etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Änderungen
der jeweiligen R-Verläufe sind möglich, wenn sie den Gesamtzuschnitt
der R nicht beeinträchtigen. Bitte bedenken Sie als Kunde, dass eine Motorrad
- R mehr Mitwirkung von Ihnen verlangt, als eine übliche Pauschalreise.
Dies gilt auch insbesondere für die ggf. notwendige Änderung der
Fahrstrecke und Abweichungen bei R-Abläufen.
§4 Kundenrücktritt, Storno
Der Kunde kann jederzeit vor dem R-Beginn von dem R-Vertrag zurück treten.
Der R-Veranstalter bittet den Kunden, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom R-Vertrag zurück, ist der Veranstalter berechtigt,
eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen, die sich wie folgt
in ganzen Tagen vor dem R-Antritt berechnet, jeweils in Prozent vom jeweiligen
R-Gesamtpreis:Über 57 Tage = 20%, vom 56. bis 43. Tag = 40%, vom 42. -
29. Tag = 60%, vom 28. - 15. Tag = 80%, vom 14. - 1. Tag = 100% des Reisepreises.Erscheint
der Reisende verspätet oder nicht zum Beginn der R, so besteht für
ihn kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Gehören ggf.
Partnerleistungen und Beförderungsleistungen zum R-Vertrag, so kommt
der R-Vertrag dann ggf. auch auf zweitranginger Basis der AGB dieser Unternehmen
zustande.
§5 Rücktritt durch den R-Veranstalter
Der R-Veranstalter kann vom dem R-Vertrag zurücktreten, wenn 1. der Kunde
den fälligen R-Betrag nicht / nicht rechtzeitig bezahlt; 2. es sich herausstellt,
dass der Kunde den besonderen Erfordernissen der R nicht entspricht; 3. er
im Besitz von Drogen ist oder versucht, sich diese zu beschaffen. Bei Kündigung
nach R-Antritt wird der Veranstalter dann durch den jeweiligen Tourguide vertreten.
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl pro R unterschritten, so kann
die R vom Veranstalter storniert werden. Der bis dahin geleistete R-Preis wird
dann umgehend vom Veranstalter an den Kunden per Überweisung oder in bar
zurück erstattet. Darüber hinaus gehende Forderungen übernimmt
der R-Veranstalter nicht.
§6 Höhere Gewalt
Wird die R nach Vertragsabschluss durch höhere Gewalt (zB. Naturkatastrophen,
Streik, Terror ec.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so kann sowohl der Kunde als auch der R-Veranstalter den Vertrag kündigen.
Der Veranstalter kann für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
trägt der Kunde und der Veranstalter je zur Hälfte. Alle übrigen
Mehrkosten hat der Kunde selbst zu tragen.
§7 Nicht beanspruchte Leistungen
Nimmt der Kunde nach dem R-Antritt aus Gründen, die der R - Veranstalter
nicht zu vertreten hat, einzelne R-Leistungen nicht in Anspruch und / oder
tritt der Kunde seine R-Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich
kein Recht auf Erstattung des anteiligen R-Preises.
§8 Haftung
Der R-Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes für die gewissenhafte R-Vorbereitung, Auswahl, Überwachung
der Leistungsträger sowie die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten R-Leistungen unter Berücksichtigung der Orts-
und Landesüblichkeiten. Die vertragliche Haftung des R-Veranstalters
ist auf den einfachen R-Preis beschränkt. Die Haftung des R-Veranstalters
ist ausgeschlossen für Unfälle. Jeder Teilnehmer ist für seine
Sicherheit und Fahrweise selbst verantwortlich, auch wenn er in der Gruppe
fährt und dem Tourguide folgt. Für R mit dem eigenen Motorrad oder
Fahrrad gilt: Jeder Teilnehmer ist zusätzlich für den technischen
Zustand, Reifen, TÜV und die Versicherung selbst verantwortlich. Jeder
Teilnehmer fährt für sich und im Rahmen der STVO oder jeweiligen
Länder-Verkehrsordnung. Verkehrsverstöße gehen zu Lasten
des Fahrzeugführers und entziehen sich der Haftung des R-Veranstalters.
Teilnahmevoraussetzung für die R mit Motorradfahrt ist der Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis der jeweiligen Motorradklasse. Für Folgeschäden
durch geänderte Abfahrt und Flugzeiten haftet der Kunde selbst. Für
den Kunden besteht hier eine aktuelle Informationspflicht, z.B. Überprüfung
der R-Zeiten 48 Stunden vor R-Start.
§9 Mitwirkungspflicht
Der R-Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden abzuwenden
oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich dem Tourguide des R-Veranstalters mitzuteilen. Etwaige Ansprüche
sind schriftlich innerhalb eines Monats nach R-Ende dem R-Veranstalter mitzuteilen.
§10 R-Versicherung und Pass,
Zoll, Impfbestimmungen
Im R-Preis ist keine Versicherung enthalten. Der R-Veranstalter rät dringend
zum Abschluss eines kompletten Sicherheitspaketes (z.B. Reiserücktritt,
Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung usw.) Der Kunde ist
für die Einhaltung behördlicher Vorschriften selbst verantwortlich.
Der R-Veranstalter wird den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen sowie so
aktuell, umfassend und kompetent wie möglich unterrichten.
§11 Haftungsverzicht und Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Mit der R-Anmeldung stimmt der R-Kunde folgender Erklärung zu: "Ich
bin mir über das Risiko einer Rad- oder Motorrad . R bewusst. Die Teilnahme
erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden,
dass weder der R-Veranstalter noch dessen Leistungsträger für Personen,
Sach- und Vermögensschäden sowie weitere Störungen, die der
höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Mir ist bekannt,
dass der R-Veranstalter nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer
haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, die
Gruppenregeln einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten
zu schädigen". Der Kunde erklärt mit seiner R-Anmeldung grundsätzlich
gesund zu sein und alle Voraussetzungen für die R zu erfüllen. Für
die erforderliche Schutzkleidung (soweit nicht Bestandteil des Angebots) und
eine ausreichende Fahrpraxis ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des R-Vertrages zur Folge.
Gleiches gilt für die ABGs unserer Partner. Der R-Veranstalter haftet
nicht für Druckfehler, fehlerhafte Angaben, Rechenfehler, Übersetzungsfehler
im aktuellen gültigen Prospekt (Druck und Internet) und der R-Bestätigung.
Der R-Veranstalter behält sich das Recht vor, R-Termine zu ändern.