Unsere AGBs

§01 Anmeldung
Mit der Tour/Reise (nachfolgend R genannt) Anmeldung bietet der R - Kunde dem R - Veranstalter den Abschluss eines R-Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, per e-Mail, über das Internet oder telefonisch (also mündlich) erfolgen. Der R-Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des R-Veranstalters zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist der Veranstalter 14 Tage an sein neues Angebot gebunden. Der R-Vertrag kommt dann auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt, was durch die Zahlung oder Anzahlung in Eur erfolgen kann. Mit der R-Anmeldung erkennt der Kunde, die für sich und die in der R-Anmeldung angegebenen Personen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom 20.12.2005 und den Inhalt der R-Anmeldung als verbindlich an. Die AGB unserer R-Partnerunternehmen (z.B. der Hotels) haben ebenso Gültigkeit. Gehören Partner- und Beförderungsleistungen zum R-Vertrag, so kommt der Vertrag auf auf Basis der AGB und Storno-Regelungen dieser Unternehmen zustande. Der Kunde stimmt der Speicherung seiner Daten aus der R-Anmeldung ausdrücklich zu (Keine Weitergabe an Dritte).

§2 Bestätigung und Zahlung
Nach Eingang der R-Anmeldung erhält der Kunde vom Veranstalter die Buchungsbestätigung. Mit der R-Buchungsbestätigung ist die Anzahlung von 20% des R-Gesamtpreises, min. jedoch 39,- Eur per Überweisung, Scheck, EC-Cash ec. oder in bar fällig. Der R-Preis muss spätestens 31 Tage vor R-Beginn unaufgefordert in voller Höhe beim R-Veranstalter eingegangen sein.

§3 Leistungen
Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus der R-Beschreibung im gültigen, aktuellen Prospekt (Druck und Internet) und der R-Bestätigung. Klimaangaben und sonstige weitere allgemeinen Angaben und Länderinformationen gelten nicht als Vertragsbestandteile. Etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Änderungen der jeweiligen R-Verläufe sind möglich, wenn sie den Gesamtzuschnitt der R nicht beeinträchtigen. Bitte bedenken Sie als Kunde, dass eine Motorrad - R mehr Mitwirkung von Ihnen verlangt, als eine übliche Pauschalreise. Dies gilt auch insbesondere für die ggf. notwendige Änderung der Fahrstrecke und Abweichungen bei R-Abläufen.

§4 Kundenrücktritt, Storno
Der Kunde kann jederzeit vor dem R-Beginn von dem R-Vertrag zurück treten. Der R-Veranstalter bittet den Kunden, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom R-Vertrag zurück, ist der Veranstalter berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen, die sich wie folgt in ganzen Tagen vor dem R-Antritt berechnet, jeweils in Prozent vom jeweiligen R-Gesamtpreis:Über 57 Tage = 20%, vom 56. bis 43. Tag = 40%, vom 42. - 29. Tag = 60%, vom 28. - 15. Tag = 80%, vom 14. - 1. Tag = 100% des Reisepreises.Erscheint der Reisende verspätet oder nicht zum Beginn der R, so besteht für ihn kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Gehören ggf. Partnerleistungen und Beförderungsleistungen zum R-Vertrag, so kommt der R-Vertrag dann ggf. auch auf zweitranginger Basis der AGB dieser Unternehmen zustande.

§5 Rücktritt durch den R-Veranstalter
Der R-Veranstalter kann vom dem R-Vertrag zurücktreten, wenn 1. der Kunde den fälligen R-Betrag nicht / nicht rechtzeitig bezahlt; 2. es sich herausstellt, dass der Kunde den besonderen Erfordernissen der R nicht entspricht; 3. er im Besitz von Drogen ist oder versucht, sich diese zu beschaffen. Bei Kündigung nach R-Antritt wird der Veranstalter dann durch den jeweiligen Tourguide vertreten. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl pro R unterschritten, so kann die R vom Veranstalter storniert werden. Der bis dahin geleistete R-Preis wird dann umgehend vom Veranstalter an den Kunden per Überweisung oder in bar zurück erstattet. Darüber hinaus gehende Forderungen übernimmt der R-Veranstalter nicht.

§6 Höhere Gewalt
Wird die R nach Vertragsabschluss durch höhere Gewalt (zB. Naturkatastrophen, Streik, Terror ec.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch der R-Veranstalter den Vertrag kündigen. Der Veranstalter kann für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde und der Veranstalter je zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten hat der Kunde selbst zu tragen.

§7 Nicht beanspruchte Leistungen
Nimmt der Kunde nach dem R-Antritt aus Gründen, die der R - Veranstalter nicht zu vertreten hat, einzelne R-Leistungen nicht in Anspruch und / oder tritt der Kunde seine R-Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Erstattung des anteiligen R-Preises.

§8 Haftung
Der R-Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte R-Vorbereitung, Auswahl, Überwachung der Leistungsträger sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten R-Leistungen unter Berücksichtigung der Orts- und Landesüblichkeiten. Die vertragliche Haftung des R-Veranstalters ist auf den einfachen R-Preis beschränkt. Die Haftung des R-Veranstalters ist ausgeschlossen für Unfälle. Jeder Teilnehmer ist für seine Sicherheit und Fahrweise selbst verantwortlich, auch wenn er in der Gruppe fährt und dem Tourguide folgt. Für R mit dem eigenen Motorrad oder Fahrrad gilt: Jeder Teilnehmer ist zusätzlich für den technischen Zustand, Reifen, TÜV und die Versicherung selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt für sich und im Rahmen der STVO oder jeweiligen Länder-Verkehrsordnung. Verkehrsverstöße gehen zu Lasten des Fahrzeugführers und entziehen sich der Haftung des R-Veranstalters. Teilnahmevoraussetzung für die R mit Motorradfahrt ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der jeweiligen Motorradklasse. Für Folgeschäden durch geänderte Abfahrt und Flugzeiten haftet der Kunde selbst. Für den Kunden besteht hier eine aktuelle Informationspflicht, z.B. Überprüfung der R-Zeiten 48 Stunden vor R-Start.

§9 Mitwirkungspflicht
Der R-Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Tourguide des R-Veranstalters mitzuteilen. Etwaige Ansprüche sind schriftlich innerhalb eines Monats nach R-Ende dem R-Veranstalter mitzuteilen.

§10 R-Versicherung und Pass, Zoll, Impfbestimmungen
Im R-Preis ist keine Versicherung enthalten. Der R-Veranstalter rät dringend zum Abschluss eines kompletten Sicherheitspaketes (z.B. Reiserücktritt, Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung usw.) Der Kunde ist für die Einhaltung behördlicher Vorschriften selbst verantwortlich. Der R-Veranstalter wird den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen sowie so aktuell, umfassend und kompetent wie möglich unterrichten.

§11 Haftungsverzicht und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Mit der R-Anmeldung stimmt der R-Kunde folgender Erklärung zu: "Ich bin mir über das Risiko einer Rad- oder Motorrad . R bewusst. Die Teilnahme erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der R-Veranstalter noch dessen Leistungsträger für Personen, Sach- und Vermögensschäden sowie weitere Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Mir ist bekannt, dass der R-Veranstalter nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, die Gruppenregeln einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten zu schädigen". Der Kunde erklärt mit seiner R-Anmeldung grundsätzlich gesund zu sein und alle Voraussetzungen für die R zu erfüllen. Für die erforderliche Schutzkleidung (soweit nicht Bestandteil des Angebots) und eine ausreichende Fahrpraxis ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des R-Vertrages zur Folge. Gleiches gilt für die ABGs unserer Partner. Der R-Veranstalter haftet nicht für Druckfehler, fehlerhafte Angaben, Rechenfehler, Übersetzungsfehler im aktuellen gültigen Prospekt (Druck und Internet) und der R-Bestätigung. Der R-Veranstalter behält sich das Recht vor, R-Termine zu ändern.